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Naturschutz

Naturschutz: Unser Engagement

"Der Verein verfolgt die gemeinnützigen Zwecke des Naturschutz und der Landschaftspflege." So steht es in unserer Vereinssatzung. Deshalb verfolgen wir teils aufwändige Projekte um diesen Anspruch zu erfüllen.

Kiesaufschüttungen 

Autor: Peter Martin    mit Videobeitrag
  • Maßnahme Anlage eines Kieskegels und Reaktivierung einer verlandeten Kiesbank
  • Ort Lech 21, Flusskilometer 63,7 bis 67,8
  • Volumen ca. 1.000 m³ Kies, dies entspricht circa 1.600 bis 1.800 Tonnen, Kiesgröße 0 – 63 mm, maximaler Fremdanteil 10%
  • Ziele Stabilisierung der Flusssohle, Förderung der Gewässerdynamik, Schaffung von neuen Laich- und Lebensräumen
  • Projektleitung Anglerbund Bavaria e.V., 1. Vorsitzender Harald Müller
  • Unterstützung im Vorfeld Landratsamt Landsberg, Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Fischereifachberatung, u.a.
  • Beteiligte Peter Martin, Anglerbund Bavaria e.V., Herr Stefan Kotz (Flussmeisterei Weilheim)
  • Nutzen Förderung der Biodiversität und Stabilisierung der Flusssohle

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Müllsammelaktion am Lech

zu Land

Muellsammel1 330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Müllsammelaktion am Lech

zu Wasser

Mllsammel10 330

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Gewässerbeschattung

an der Vils in Babing

EB Vils2

Die durch den Klimawandel ohnehin schon aufgeheizten Gewässer legen oft weite Strecken in praller Sonne zurück. Dadurch erwärmt sich das Wasser weiter - für viele Fischarten nicht mehr tolerierbar.

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Aufklärungsplakate am Lech

Plakate am Lech 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Artenhilfsprogramm

FVO Logo

bla umwelt

 

 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat das Artenhilfsprogramm initiiert.

Die Organisation und die Durchführung hat der Fischereiverband Oberbayern e.V. übernommen.                            

Unser Verein nimmt an dem zeitlich begrenzten Projekt von 2022 bis 2027 mit der maximal möglichen Förderung teil. In einigen unserer Gewässer werden die Fischarten Äsche, Barbe, Nase, Huchen, Nerfling und Rutten gefördert. Das bedeutet, dass jedes Jahr im Herbst ein- bis zwei-sömmrige Fische in die förderfähigen Fließgewässer gesetzt werden. 

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