§ 8 Vorstandsitzungen
( 1 ) Der 1. Vorsitzende beruft die übrigen Mitglieder des Vorstands und die
Ehrenvorsitzenden formlos zu den von ihm anberaumten Sitzungen ein. Die Vorlage
einer Tagesordnung ist erforderlich. Sind beide Vorsitzende verhindert, wird in
unaufschiebbaren Fällen die Sitzung vom Schriftführer einberufen und geleitet.
( 2 ) Auf Verlangen dreier Mitglieder des Vorstands ist eine Sitzung unverzüglich
anzusetzen.
( 3 ) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn fünf seiner Mitglieder erschienen sind. Er
entscheidet mit einfacher Mehrheit.