Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühr:
   - Ordentliche Mitglieder 1.000,-- €
   - Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- €
Fälligkeit der Aufnahmegebühr:
   - mit dem ersten Jahresbeitrag.
2. Jahresbeitrag, bestehend aus: Grundbeitrag und Gebühr für Erlaubnisscheine.
   - Ordentliche aktive Mitglieder 110,-- € 490,-- €
   - Ordentliche passive Mitglieder 110,-- € ---
   - Jungfischer bis 15 Jahre 70,-- € ---
   - Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- € ---
Fälligkeit des Jahresbeitrags:
   - im neuen Geschäftsjahr (ab 1. Januar) bis spätestens 5 Tage vor der Kartenausgabe mittels Überweisung.
Vom Jahresbeitrag befreit sind:
   der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftführer, der 1. Kassier, der 1. und 2. Gewässerwart, der Jugendwart.
Vom Grundbeitrag befreit sind:
   der 2. Schriftführer, der 2. Kassier, der Sonderbeauftragte, der 1. und 2. Kassenprüfer.
3. Arbeitsdienst
   Für nicht geleisteten Arbeitsdienst sind zusätzlich 150,-- € mit dem Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Herausgabe der Fischereierlaubnisscheine:
   erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Gebühren sowie nach Abgabe der Fanglisten und der Gewässerkarten für Lech, Loisach-Isar-Kanal und Amper.